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Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts zur Auswertung von 5.642 Einreichungen am 25. August 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen ersten wichtigen Meilenstein im PFAS-Regulierungsprozess erreicht.

Die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Kommentare lieferten umfangreiche Detailinformationen. Diese hatten maßgeblichen Einfluss auf die überarbeiteten Bewertungen der Ausschüsse, insbesondere im Hinblick auf mögliche Alternativen sowie auf Umwelt- und Wirtschaftsauswirkungen.

Der Bericht sieht vor, neben den ursprünglich geplanten zwei Regulierungsoptionen –
Option 1: Verbot und
Option 2: Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen –
eine dritte Regulierungsoption zu prüfen:
Option 3: Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS anstelle eines Verbots zu ermöglichen.

Diese dritte Option soll für bestimmte Anwendungen gelten, für die derzeit keine geeigneten Alternativen verfügbar sind und die von den Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) bewertet wurden. Dazu zählen unter anderem:
• Batterien
• Brennstoffzellen
• Elektrolyseure
• Medizinprodukte
• Halbleiter
• Fluorpolymere über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Lebensende

Mit der Einführung dieser dritten Regulierungsoption schafft die ECHA erstmals die Grundlage für differenzierte Betrachtungen einzelner Anwendungen und ganzer Stoffgruppen im Rahmen der PFAS-Regulierung. Auch Fluorpolymere fallen unter Betrachtung ihres kompletten Lebenszyklus in diese Kategorie, da für sie derzeit keine geeigneten Alternativen verfügbar sind. Dies stellt einen wichtigen Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen dar, einem pauschalen PFAS-Verbotsansatz entgegenzuwirken und die besondere Bedeutung der Fluorpolymere hervorzuheben.

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